Allgemeine Geschäftsbedingungen für Restaurants
Fassung 2026-11-03
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Gutschein-Plattform „der region zuliebe“ (nachfolgend „Plattform“) durch gastronomische Betriebe und andere Unternehmen (nachfolgend „Restaurant“). Betreiberin der Plattform ist die datadice GmbH, Mauer 2, 96450 Coburg (nachfolgend „Betreiberin“).
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Restaurants gelten nicht, auch wenn die Betreiberin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungen der Plattform
(1) Die Plattform stellt dem Restaurant Software bereit, mit der es Wert- und Leistungsgutscheine im eigenen Namen online verkaufen, ausstellen, verwalten und einlösen kann. Dazu gehören insbesondere eine einbettbare Verkaufsseite, ein Verwaltungsbereich, eine Tresen-App zur Einlösung sowie die Zustellung der Gutscheine per E-Mail und als PDF.
(2) Der Kaufvertrag über einen Gutschein kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Restaurant zustande. Das Restaurant ist Verkäufer und Leistungserbringer; die Betreiberin wird nicht Vertragspartei und stellt nur die technische Abwicklung bereit.
(3) Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Das Restaurant schließt dazu einen eigenen Vertrag mit Stripe ab; Zahlungen gehen direkt auf das Stripe-Konto des Restaurants. Für diesen Vertrag gelten die Bedingungen von Stripe.
(4) Die Betreiberin entwickelt die Plattform weiter und darf Funktionen ändern, sofern der vertragsgemäße Gebrauch dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 3 Vertragsschluss und Freigabe
(1) Der Vertrag kommt mit der Registrierung und der Annahme dieser Bedingungen zustande. Öffentlich verkaufen kann das Restaurant erst nach Freigabe durch die Betreiberin. Die Betreiberin prüft dabei insbesondere, ob das Restaurant berechtigt ist, im Namen des angegebenen Betriebs aufzutreten, und kann die Freigabe aus wichtigem Grund verweigern.
(2) Das Restaurant hält seine Angaben, insbesondere die Anbieterangaben nach § 5 DDG und Art. 246a EGBGB, vollständig und aktuell. Ohne vollständige Anbieterangaben ist ein Verkauf technisch nicht möglich.
§ 4 Pflichten des Restaurants
(1) Das Restaurant löst verkaufte Gutscheine während ihrer Gültigkeit ein und erfüllt alle Pflichten, die ihm als Verkäufer gegenüber dem Gast obliegen, insbesondere aus dem Widerrufsrecht im Fernabsatz, der Gewährleistung und den Vorgaben zur Preisangabe.
(2) Das Restaurant ist für die steuerliche Behandlung seiner Gutscheinverkäufe selbst verantwortlich, insbesondere für die Umsatzsteuer bei Ausgabe oder Einlösung.
(3) Das Restaurant schützt seine Zugangsdaten und die seiner Mitarbeiter vor dem Zugriff Dritter und meldet einen Missbrauch unverzüglich.
(4) Das Restaurant verwendet keine Inhalte (Bilder, Texte, Marken), an denen es keine Rechte hat, und stellt die Betreiberin von Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Inhalten beruhen.
§ 5 Provision
(1) Für jeden über die Plattform bezahlten Gutschein erhält die Betreiberin eine Provision. Sie beträgt 5 % des Gutscheinbetrags zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Verwaltungsbereich kein anderer Satz ausgewiesen ist. Gutscheine, die das Restaurant selbst ausstellt, sind provisionsfrei.
(2) Die Gebühr des Zahlungsdienstleisters für die Zahlung ist in der Provision enthalten: Die Betreiberin erstattet sie dem Restaurant nach jeder Zahlung.
(3) Die Provision wird bei der Zahlung über Stripe unmittelbar einbehalten. Erstattet das Restaurant einem Gast den Kaufpreis ganz oder teilweise über die Plattform, wird die Provision anteilig zurückgegeben. Rückbuchungen von Zahlungen (Chargebacks) und deren Gebühren betreffen das Stripe-Konto des Restaurants.
(4) Über die einbehaltenen Provisionen stellt die Betreiberin monatlich einen Beleg mit ausgewiesener Umsatzsteuer im Verwaltungsbereich bereit.
(5) Änderungen der Provision teilt die Betreiberin mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit; § 10 Abs. 2 gilt entsprechend.
§ 6 Verfügbarkeit
Die Betreiberin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten führt sie nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Bei Störungen ist sie unter solutions@datadice.io erreichbar.
§ 7 Sperrung
Die Betreiberin darf den Verkauf eines Restaurants vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch, einen Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht vorliegen, oder wenn Stripe das Zahlungskonto des Restaurants einschränkt. Sie informiert das Restaurant unverzüglich. Bereits verkaufte Gutscheine bleiben einlösbar.
§ 8 Laufzeit, Kündigung und Gutscheine im Umlauf
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Mit Vertragsende endet der Verkauf über die Plattform. Die Verpflichtung des Restaurants, bereits verkaufte Gutscheine einzulösen, bleibt bestehen. Damit das möglich ist, kann das Restaurant die Tresen-App für diese Gutscheine bis zu deren Ablauf weiter nutzen; eine weitere Provision fällt dafür nicht an.
(3) Vor Vertragsende stellt die Betreiberin dem Restaurant eine Liste aller Gutscheine mit Restguthaben als Export bereit.
§ 9 Haftung
(1) Die Betreiberin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Restaurant regelmäßig vertrauen darf, und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Dieser beträgt höchstens die Summe der Provisionen der letzten zwölf Monate vor dem Schadensereignis.
(3) Für entgangenen Gewinn und für Schäden, die durch eine Störung beim Zahlungsdienstleister entstehen, haftet die Betreiberin nur nach Absatz 1.
§ 10 Datenschutz und Änderungen dieser Bedingungen
(1) Soweit die Betreiberin für das Restaurant personenbezogene Daten von Gästen verarbeitet, geschieht das als Auftragsverarbeiterin nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die Bestandteil dieses Vertrags ist.
(2) Änderungen dieser Bedingungen teilt die Betreiberin mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht das Restaurant nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weist die Betreiberin in der Mitteilung hin. Bei einem Widerspruch kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Betreiberin. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Kontakt
datadice GmbH, Mauer 2, 96450 Coburg
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